In den Corona Schutzmaßnahmen unterscheiden wir zwischen drei Rechtetypen. Welche Berechtigung was genau kann, lesen Sie in diesem Artikel.
Limitierte Selbstverwaltung
Die Rechtevergabe nehmen Sie in der Administration - Mitarbeiter, je Mitarbeiter vor.
Die "Limitierte Selbstverwaltung" (zu finden in den Mitarbeiterstammdaten rechts oben) erlaubt dem Mitarbeiter seine eigene Dokumentation der Immunitätsnachweise. Er kann nur seine eigenen Einträge einsehen und kann auch nur für sich Eintragungen vornehmen. Mit diesem Recht ist der Mitarbeiter verpflichtet MIT Foto oder Dokumentennachweis die Testergebnisse und Zertifikate seiner Eintragung zu belegen. Dies ist eine Sicherheitseinstellung, damit kein Manipulationsrisiko besteht. Daher kann der Mitarbeiter Änderungen auch nur innerhalb 15 Minuten nach Erstellung des Eintrags vornehmen.
Administrator & Limitierter Administrator
Die Verwaltungsberechtigungen anderer Mitarbeiter können ebenfalls in den Mitarbeiterstammdaten im Bereich "Hauptabteilung - Weitere Abteilungen" vergeben werden. Hier unterscheiden wir zwischen den Rechten "Administrator (Corona)" und "Limitierter Administrator (Corona)".
Administrator (Corona):
Dieses Recht kann auf Firmen- oder Abteilungsebene vergeben werden. Der Mitarbeiter kann hiermit für die Kollegen die Eintragungen vornehmen und die Dokumente einsehen, herunterladen, den Eintrag bearbeiten oder entfernen.
Limitierter Administrator (Corona):
Dieses Recht kann ebenfalls auf Firmen- oder Abteilungsebene vergeben werden. Der Mitarbeiter kann hiermit für die Kollegen die Eintragungen vornehmen, Dokumente hochladen und Informationen wie Kategorie, Wiedervorlage und Gültigkeitsdatum bearbeiten. Er kann jedoch nicht die hochgeladenen Dokumente einsehen, herunterladen oder den Eintrag löschen.