Unterschied Kern- & Rahmenarbeitszeit

Kernarbeitszeit

Kernarbeitszeit

Die Kernarbeitszeit legt den Zeitraum fest an dem der Mitarbeiter anwesend sein soll.

Wird diese unterschritten in dem der Mitarbeiter zu spät zur Arbeit kommt bzw. zu früh Feierabend macht, wird die Buchung dem Vorgesetzten zur Genehmigung vorgelegt.

Ein Beispiel:

Die Kernarbeitszeit ist von Mo-Fr. von 09:00 - 15:00 Uhr festgelegt. Beginnt der Mitarbeiter bereits vor 09:00 Uhr und geht nach 15:00 Uhr ist alles in Ordnung, da er über den Zeitraum der hinterlegten Kernarbeitszeit anwesend war.

Beginnt der Mitarbeiter jedoch nach 09:00 Uhr (z.B. 09:30 Uhr) und geht vor 15:00 Uhr (z.B. 14:45 Uhr), wurde die Kernarbeitszeit verletzt und wird somit dem Vorgesetzten zur Genehmigung vorgelegt.

Rahmenarbeitszeit

Die Rahmenarbeitszeit legt einen Zeitraum fest in dem der Mitarbeiter flexibel anwesend sein kann.

Ein Beispiel:

Die Rahmenarbeitszeit ist von Mo-Fr. auf 08:00 Uhr - 17:00 Uhr festgelegt. Bucht der Mitarbeiter zwischen 08:00 Uhr - 17:00 Uhr ist alles in Ordnung. Wenn der Mitarbeiter jedoch vor 08:00 Uhr oder nach 17:00 Uhr stempelt wurde die Rahmenarbeitszeit verletzt und die Buchung wird dem Vorgesetzten zur Genehmigung vorgelegt.

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Hinweis: Die Rahmenarbeitszeit muss nicht mit dem hinterlegten Soll (z.B. 8 Stunden) übereinstimmen.