Urlaubsanspruch und Übertrag/Verfall

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Hinweis: Der Urlaubsanspruch wird in der "Administration - Profile" hinterlegt. Hinterlegen Sie den Urlaubsanspruch für das gesamte JAHR berechnet (NICHT ANTEILIG!!)! - SaaS.de rechnet den Urlaubsanspruch automatisch anteilig auf das Eintritts- oder Austrittsdatum herunter!

Urlaubsanspruch anteilig

Wurde in der "Administration - Mitarbeiter" das Ein- bzw. Austrittsdatum hinterlegt, rechnet SaaS.de automatisch den Jahresurlaub anteilig auf den übrigen Urlaubsanspruch herunter.

Übertrag bei Jahreswechsel

Nehmen die Mitarbeiter Urlaubstage aus dem alten Jahr mit ins neue, wird dies im Urlaubskonto an der Position "Übertrag Vorjahr" vermerkt. Je nach Einstellung in der "Administration - Profile" können alle übrigen Tage oder eine hinterlegte maximale Übertragszahl übernommen werden.

Verfall nach Jahreswechsel

Wurde in der "Administration - Profile" kein Verfall hinterlegt, können die übertragenen Urlaubstage des Vorjahres über das gesamte Folgejahr verteilt werden. Wurde hier jedoch ein Verfall nach z.B. 3 Monaten hinterlegt, müssen die übertragenen Urlaubstage bis Ende März verteilt genommen werden. D.h. der Urlaubsübertrag kann auch Ende März starten und in den April übergehen, wenn die Urlaubstage zusammenhängend sind.

In den drei kommenden Blöcken finden Sie drei Fallbeispiele mit Kalenderansicht und Veränderung des Urlaubskontos.

Beispiel 1: "Zusammenhängend"

Beispiele 1 "Zusammenhängend":
7 Urlaubstage zu verplanen - Beginn 30.03.2020 - Ende 07.04.2020 - Der Urlaub verfällt nicht bei Monatswechsel, da er zusammenhängend ist. Samstag und Sonntag werden hier nicht vom Urlaub abgezogen, da es sich hierbei um keine hinterlegten Arbeitstage handelt!

Beispiel 2: "Wochenende wird nicht berechnet"

Beispiel 2 "Wochenende wird nicht berechnet":
7 Urlaubstage zu verplanen - Beginn 30.03.2020 - Ende 05.04.2020 - Es verfallen 2 Tage Urlaub, da die Wochenendstage keine hinterlegten Arbeitstage sind.

Beispiel 3: "Mit Unterbrechung"

Beispiel 3 "Mit Unterbrechung":
7 Urlaubstage zu verplanen - Beginn 30.03.2020 - Ende 03.04.2020; Über das Wochenende trägt der Mitarbeiter keinen Urlaub ein und beantragt für Montag und Dienstag die übrigen 2 Tage Urlaub 06.04.-07.04.2020 - Es verfallen 2 Tage Urlaub, da die Urlaubstage nicht zusammenhängend sind und spätestens Ende März starten müssen.